
Firmenmitgliedschaft
Die EHEDG ist dankbar für die fortgesetzte Unterstützung durch ihre Firmenmitglieder und Mitgliedsinstitute, welche für die Erreichung des langfristigen Ziels, der Unterstützung bei der Vermeidung von Hygieneproblemen durch die Anwendung von hygienischen Konstruktionen helfen. Diese Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet höchste Standards der Lebensmittelsicherheit einzuhalten und sich zu bemühen das Gesamtbild der Branche im Auge des Verbrauchers zu verbessern. Die Verwendung des EHEDG - Gesellschaftslogos ist ein Bekenntnis zu diesem Engagement.
Durch das EHEDG Netzwerk können die Unternehmen ihre Ansichten soweit fördern wie sie die EHEDG Ziele unterstützen und sie können Trends beeinflussen und internationale Anerkennung für ihre Bemühungen erlangen.
Vorteile:
- Firmenmitgliedern ist es erlaubt das EHEDG -Unternehmensmitgliedslogo unter den vereinbarten Bedingungen zu verwenden. Beachten Sie, dass das Logo nicht in einer Weise verwendet werden darf, die irrtümlich ein EHEDG-Zertifikat impliziert.
- Unternehmen betreuen anfänglich mindestens eine und bis zu vier freie Hauptansprechpartner. Weitere Personen können später für eine aktive oder passive Arbeitsgruppenmitgliedschaft und einer aktiven Beteiligung an den EHEDG Regionalaktivitäten, gelistet werden.
- Veröffentlichung des Firmenlogos und –namens auf der EHEDG-Website
- Hyperlink von der EHEDG-Webseite zu der Unternehmenswebseite
- Alle EHEDG-Richtlinien in allen verfügbaren Sprachen, inklusive Updates zum freien Download für alle Mitarbeiter
- Ermäßigte oder Erlass von Teilnahmegebühren an EHEDG gesponserten Veranstaltungen
- Ermäßigung auf EHEDG Trainingskurse
Die Jahresbeiträge der Unternehmen basieren auf deren Jahresumsatz im Geschäftsbereich der Lebensmittelindustrie und liegen zwischen EUR 500 bis 10.000.
Unternehmenmitgliedsarten und jährliche Mitgliedsbeiträge:
Lebensmittelrelevanter-Unternehmensumsatz in EUR p.a. | Beitrag in EUR p.a. | Freie Mitgliedschaften für Mitarbeiter |
über 500 Millionen | 10,000 | 4 |
50 bis 500 Millionen | 5,000 | 2 |
10 bis 50 Millionen | 2,500 | 1 |
1 bis 10 Millionen | 1,000 | 1 |
weniger als 1 Millionen | 500 | 1 |
Mitgliedschaftsbedingungen
Die Mindestdauer einer EHEDG-Mitgliedschaft beträgt ein Jahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht spätestens bis zum 30.September des laufenden Jahres, für den 31.Dezember schriftlich gekündigt wird. Falls die Stornierung nach dem 30.September erfolgt, ist die volle Zahlung für das folgende Jahr fällig. Zukünftige Rechnungen werden jeweils im ersten Quartal eines Jahres zugesandt.